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Praxis für Allgemeinmedizin
Stavrula Machera-Lehmann
Max-Keith-Str. 41-43
45136 Essen
Tel.: (0201) 28 46 22
Fax: (0201) 28 40 79
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Gesundheitsnews



Gesundes-Herz-Gesetz: Abgesang auf die evidenzbasierte Medizin
Gerade beim kardiovaskulären Risiko sollten Lebenstilveränderungen und damit die Primärprävention an zentraler Stelle stehen

Der Referentenentwurf zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit („Gesundes-Herz-Gesetz“) wird seinem Titel nicht gerecht. Statt echter Prävention zielt der Entwurf vor allem auf nicht-evidenzbasierte Screening-Maßnahmen und verstärkte Medikalisierung ab. Die komplexe Aufgabe einer nachhaltig wirksamen Prävention bleibt unbearbeitet. Besonders problematisch ist außerdem, dass die Leistungsausweitung per Gesetz festgelegt und nicht wie bisher über den G-BA ermittelt werden soll. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) erhebt Einspruch.

Seit Mitte Juni liegt der Referentenentwurf für das „Gesunde-Herz-Gesetz“ (GHG) vor. Im Entwurf sind weitere Check-ups und Screenings sowie eine deutliche Ausweitung der medikamentösen Prävention vorgesehen. Wichtige Grundregeln der evidenzbasierten Medizin werden ausgehebelt. Seitdem reißen die kritischen Stimmen nicht ab. Auch die DEGAM lehnt die Pläne mit ihrer heute beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgegebenen Stellungnahme klar ab.

„Dieses Gesetz ist in der geplanten Form ein Skandal“, kommentiert Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin, für die sich auch unsere Fachgesellschaft seit Jahrzehnten einsetzt, werden gleich doppelt ignoriert: Zum einen ist der Nutzen von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen, die ausgeweitet werden sollen, nach wie vor unklar. Zum anderen sollen Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung – hier die Verordnung von Statinen aufgrund von gesetzlich festgelegten Risikoschwellen – nicht mehr auf Basis einer systematischen Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Stattdessen soll die Entscheidung zur Leistungsauswertung per Gesetz erfolgen. Aber was passiert zum Beispiel, wenn es neue Evidenz gibt? Oder was, wenn sich die politischen Machtverhältnisse ändern? Werden dann wieder andere Grenzwerte festgesetzt? Dieser Entwurf ist ein einziges Trauerspiel für die evidenzbasierte Medizin.“

In den Prozess der Gesetzesentwicklung hat sich die DEGAM seit Monaten im Rahmen von Anhörungen und Stellungahmen intensiv eingebracht. Nichts von dieser Expertise findet sich im Referentenentwurf wieder. Die DEGAM hat frühzeitig davor gewarnt, die Verhältnisprävention zu vernachlässigen. Dabei spielen Lebensstilfaktoren und damit die Primärprävention gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen (KHK) eine entscheidende Rolle, was im Gesetzesentwurf auch einleitend festgestellt wird. Allerdings zieht das BMG die falschen Schlüsse. Denn statt wirksamer Angebote zur Primärprävention setzt das BMG auf mehr Früherkennung und auf eine Senkung der Lipidwerte, so dass Millionen Menschen mehr Medikamente nehmen werden.

„Für die Allgemeinmedizin gilt aber: Wir konzentrieren uns nicht nur auf die Lipide, sondern behandeln immer das Gesamtrisiko für ein kardiovaskuläres Ereignis“, so Martin Scherer weiter. Auch die Pläne zur Ausweitung der Früherkennung können bestenfalls als umstritten bezeichnet werden: Weder bei Kindern noch bei Erwachsenen gibt es für ein zusätzliches Screening eine klare Evidenz für den Nutzen. „Das Problem bei diesen Maßnahmen ist auch, dass sie die ohnehin knappen finanziellen und personellen Ressourcen binden, die dann für dringendere und effizientere Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Ein klassischer Fall von Über- und Fehlversorgung – und das, wo die primärärztlichen Praxen sowieso schon seit Jahren am Limit arbeiten“, macht Martin Scherer deutlich.

Für die DEGAM ist klar: Es wäre viel sinnvoller, die Anstrengungen auf die Verhältnisprävention zu richten. Obwohl schon lange bekannt ist, dass sozial Benachteiligte ein überdurchschnittlich hohes Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis (z.B. Herzinfarkt) haben, macht das BMG keine Vorschläge, wie gerade die Gruppen mit hohne Gesundheitsrisiken in ihren Lebenswelten unterstützt werden können. Ein wichtiger Baustein wären zum Beispiel Hausarztzentrierte Modelle, da in der hausärztlichen Praxis alle sozialen Gruppen zusammenkommen. Auch von diesem Aspekt findet sich im Gesetzesentwurf nichts.

„Deutschland muss in der Verhältnisprävention endlich aufholen. Länder, die stärker auf Public-Health-Konzepte setzen, machen uns schon lange vor, wie das aussehen kann: Besteuerung zuckerhaltiger Getränke, Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel und Tabak (Deutschland hat den höchsten Raucher-Anteil in Westeuropa!), mehr Hilfe beim Suchtentzug, verringerte Verfügbarkeit von hochprozentigem Alkohol, mehr Schul- und Breitensport, mehr Schwimmbäder, gesundes Kita- und Schulessen. Die Liste ließe sich beliebig verlängern. Natürlich kann das BMG diese komplexen Aufgaben nicht allein umsetzen, aber dieser Weg wäre definitiv der richtige“, so Martin Scherer abschließend.

Zur Stellungnahme der DEGAM:

https://www.degam.de/files/inhalt/pdf/positionspapiere_stellungnahmen/positionspapier_neues_verzeichnis/20240709_sn_degam_ghg.pdf

Aktiv gegen Hautkrebs: WATCH OUT AT THE BEACH
UV-Warnsystem von Küstenregionen auf Oberbayern ausgeweitet

Freizeitaktivitäten im Freien genießen, gut geschützt vor krebserzeugender UV-Strahlung: Dies ist das Anliegen von WATCH OUT. Das leicht verständliche UV-Warnsystem wurde 2022 von der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) initiiert und gemeinsam mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie weiteren Partnern an der Küste als „WATCH OUT AT THE BEACH“ umgesetzt. In der diesjährigen Badesaison beteiligen sich erneut 17 Nord- und Ostseegemeinden an der Initiative. Aufgrund der positiven Resonanz wird das Projekt als „WATCH OUT“ nun auch in Süddeutschland umgesetzt. Mit dabei sind die Chiemsee-Region sowie die benachbarten Landkreise Mühldorf am Inn, Rosenheim und Altötting. Neben der DLRG beteiligen sich in Oberbayern auch regionale Gesundheitsnetzwerke sowie Freizeitanbieter. Sie alle eint ein Ziel: Menschen vor Hautkrebs schützen.

Unsichtbarer Risikofaktor für Hautkrebs In der Sommerzeit zieht die Nord- und Ostseeküste jährlich Millionen Besucher an. Ähnlich beliebt zum Entspannen, Sport treiben und Urlaub machen ist die Region Oberbayern. „Insbesondere am Wasser und in den Bergen wird die Intensität der ultravioletten Strahlen stark unterschätzt. Dies ist gefährlich, da sie den größten Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs darstellen“, betont Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Verschiedene Faktoren verstärken die UV-Strahlung: Reflektierendes Wasser gehört ebenso dazu wie die Höhe einer Region, denn pro 1.000 Höhenmetern steigt die Intensität um zehn Prozent. „Leider verfügt der Mensch über kein Sinnesorgan, um UV-Strahlen wahrzunehmen“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Wenn die Haut brennt, juckt und sich rötet, ist bereits erheblicher Schaden entstanden. Kann der Körper diesen nicht vollständig beheben, entsteht langfristig Hautkrebs.“ Derzeit erkranken rund 336.000 Menschen jährlich an einem Tumor der Haut, 45.000 davon am malignen Melanom. Dieser gilt als besonders gefährlich, da er schnell Metastasen bildet. Etwa 4.400 Betroffene sterben pro Jahr an den Folgen einer Hautkrebserkrankung.

UV-Warnsystem an Orten der Freizeit Das aufmerksamkeitsstarke Symbol von WATCH OUT (AT THE BEACH) ist ein flirrend bunter Sonnenkranz auf pechschwarzem Grund. Dieser weist auf die Gefahr durch UV-Strahlung sowie auf ein leicht verständliches Schutzinstrument hin: den UV-Index – das Kernelement des Präventionsprojekts. Dabei handelt es sich um eine international gültige, markante Farbskala mit Werten von 1 (schwach) bis 11+ (extrem) zur Einschätzung der UV-Bestrahlungsstärke. Den einzelnen Wertebereichen sind einfache Schutzempfehlungen zugeordnet. Schatten, schützende Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme gehören dazu.

WATCH OUT (AT THE BEACH) 2024 Auffällig platzierte Warntafeln im WATCH OUT-Design führen über einen QR-Code zu einer Microsite. Mit einem Klick gelangt so der tagesaktuelle UV-Index auf das Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer. Dieses Angebot gilt für Badestrände der Nord- und Ostsee sowie des Chiemsees und benachbarter Landkreise, im Frei- und Thermalbad, bei Outdoor-Sport-Anbietern oder auf dem Campingplatz. Auch auf Großveranstaltungen werden die WATCH OUT-Warntafeln erstmals eingesetzt. Geplant ist dies bei der Kieler Woche 2024 (22.-30. Juni), den „Handball Days Lübeck 2024“ (27.-30. Juni), dem „Bergflair Openair Festival 2024“ in Traunreut (1.-3. August), den Deutschen Meisterschaften im Beachhandball in Cuxhaven (2.-4. August), dem „Moments Festival“ am Chiemsee (10. August) sowie dem Chiemsee Langstreckenschwimmen im Rahmen des „arena Alpen Open Water Cups“ (1. September).

Betreut wird das Präventionsprojekt überwiegend von DLRG-Ortsgruppen, die insgesamt für über 90 UV-Index-Tafeln zuständig sind. „Unsere ehrenamtlichen Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer sorgen dafür, dass Menschen im Wasser sicher sind. Wir helfen auch gern dabei, Badegäste vor UV-Strahlung zu schützen“, sagt Dr. Dorothee Dill, DLRG-Bundesärztin. „Die Gesundheit unserer Badegäste ist uns dabei ebenso wichtig, wie die unserer Mitarbeitenden.“ Aktuell betreuen auch weitere Akteure, insbesondere in Süddeutschland, das Projekt. Hierzu gehören beispielsweise auch Anbieter von Freizeitaktivitäten.

Gemeinsam gegen Hautkrebs Fachlich unterstützt wird WATCH OUT (AT THE BEACH) unter anderem vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die den UV-Index für Deutschland tagesaktuell ermitteln und veröffentlichen. „Der UV-Index ist eindeutig definiert und eine verlässliche Größe für den richtigen Sonnenschutz. Viele Menschen informieren sich täglich über die Temperatur- und Niederschlagswahrscheinlichkeit. So eine Routine wünschen wir uns auch für den UV-Index“, erläutert Dr. Inge Paulini, Präsidentin des BfS.

„Wenn die steigende Zahl stationärer Hautkrebsbehandlungen in Deutschland langfristig sinken soll, brauchen wir ein klares Umdenken. Nur durch ein breites Netzwerk kann es uns gelingen, Menschen zu einem achtsamen Sonnenverhalten zu motivieren“, so Nettekoven. „Der Dank der Deutschen Krebshilfe gilt daher allen, die sich an unserem Projekt beteiligen.“

Interessierte erhalten unter www.watchoutatthebeach.io, www.krebshilfe.de/uv-schutz und www.hautkrebspraevention.de nähere Informationen zum Projekt.

Plötzlich bewusstlos? Bei Herzstillstand mit Herzdruckmassage Leben retten
Herzstiftung zeigt, was man als Ersthelfer beim plötzlichen Herzstillstand tun muss: Die vier Schritte der Wiederbelebung

Jederzeit kann es passieren – zu Hause, am Arbeitsplatz oder auch auf dem Fußballplatz: Jemand bricht plötzlich zusammen, liegt bewusstlos am Boden und atmet nicht mehr: Herzstillstand! Die Bilder des EM-Spiels im Jahr 2021 zwischen Finnland und Dänemark, in dem der dänische Fußballspieler Christian Eriksen erfolgreich wiederbelebt werden konnte, gingen um die Welt. Heute steht er wieder im Nationalteam. Der Fall Eriksen hat gezeigt, wie lebensentscheidend richtiges und schnelles Handeln im Notfall ist. „Ohne unverzügliche Wiederbelebungsmaßnahmen endet ein Herzstillstand tödlich“, warnt Herzspezialist Professor Dr. med. Heribert Schunkert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Sofort muss nach Erkennen eines Herzstillstandes der Notarzt mit der Notrufnummer 112 alarmiert und die Herzdruckmassage begonnen werden. Denn mit jeder Minute, die bis zur Wiederbelebung verstreicht, verringert sich die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa zehn Prozent“, betont Schunkert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Herz- und Kreislauferkrankungen am Deutschen Herzzentrum München. Auch im Rahmen von Massen-Events wie Fußball-EM oder Konzerten kann es passieren, dass Zuschauer im Stadion oder beim Public Viewing Zeuge eines Herzstillstands werden und sofort handeln müssen. Jeder sollte daher die vier Schritte der Wiederbelebung (Prüfen, Rufen, Drücken, Schocken) unter www.herzstiftung.de/wiederbelebung kennen.

Jedes Jahr fallen dem plötzlichen Herztod in Deutschland ca. 65.000 Menschen zum Opfer. Er ist die Folge einer bösartigen Herzrhythmusstörung (zumeist Kammerflimmern), die innerhalb weniger Sekunden zum Herzstillstand führt.

Jede Minute zählt! – Sofortige Herzdruckmassage für das Überleben essenziell „Je schneller mit der Wiederbelebung durch Herzdruckmassage begonnen wird, desto größer ist die Chance, dass der Patient überlebt“, hebt Prof. Schunkert hervor. Als Taktgeber für die richtige Frequenz beim Drücken dienen Pop-Hits wie „Stayin‘ Alive“ der Bee Gees. Ein Rettungswagen braucht bis zum Notfallort im Durchschnitt neun Minuten. Bis dahin dient die Herzdruckmassage zum Überbrücken der Blutzirkulation, um vor allem das Gehirn mit Sauerstoff zu versorgen. „Wird jedoch mit Wiederbelebungsmaßnahmen gewartet, bis der Rettungsdienst mit dem Notarzt da ist, dann bedeutet das für Betroffene nach wenigen Minuten den Tod oder ein Leben mit meist schwersten bleibenden Hirnschädigungen“, warnt der Herzstiftungs-Vize-Vorsitzende. Helfer vor Ort – häufig sind es Angehörige, Freunde oder Personen aus dem näheren Umfeld der Betroffenen - müssen daher unmittelbar nach Absetzen des Notrufs 112 mit Wiederbelebungsmaßnahmen loslegen:  Das heißt nach Prüfen und Rufen (112) sind die Schritte Drücken und Schocken (AED) durchzuführen. „Auch bei beobachtetem Herzstillstand in Nähe eines Stadions oder beim Public Viewing, wo meistens Rettungsdienste vor Ort präsent sind, müssen Ersthelfer sicherstellen, dass nach Absetzen der 112 ein Ersthelfer sofort die Herzdruckmassage durchführt, während eine andere Person medizinische Hilfe holt.“

Die vier Schritte der Reanimation im Video „Prüfen, Rufen, Drücken, Schocken – und ein Leben retten!“ sind unter www.herzstiftung.de/herzwochen-videos oder auf www.herzstiftung.de/wiederbelebung abrufbar.

Warum alleinige Herzdruckmassage ohne Atemspende? Grund für das Nichtstun von Ersthelfern bei beobachtetem Herzstillstand ist oftmals die zusätzliche Atemspende. Viele lähmt im Ausnahmezustand die Komplexität und der noch nähere körperliche Kontakt, neben der Herzdruckmassage zusätzlich die Atemspende anwenden zu müssen. „Diese Verunsicherung kann bei Ersthelfern dazu führen, dass sie aus Angst vor Fehlern gar nichts mehr unternehmen“, erklärt der stellvertretende Herzstiftungs-Vorsitzende Schunkert und betont: „Wir raten Laien in der Erstversorgung zur alleinigen Herzdruckmassage.“ Die Atemspende sollte nur von regelmäßig medizinisch geschulten Personen, die die einzelnen Schritte sicher beherrschen, angewendet werden (zum Beispiel Rettungssanitäter).

Studien haben zudem gezeigt, dass eine Unterbrechung der Herzdruckmassage z. B. durch eine Atemspende ungünstig ist (1, 2). Es ist nicht der Sauerstoff, der dem Körper in den ersten Minuten nach einem Herzstillstand fehlt. Es ist der fehlende Blutfluss, so dass der Sauerstoff nicht zum Gehirn transportiert werden kann. Nur durch das Durchführen der Herzdruckmassage für die erforderlichen Thoraxkompressionen wird der Blutfluss im Körper künstlich aufrechterhalten, um Sauerstoff zum Gehirn zu transportieren. „Auch bei der alleinigen Herzdruckmassage ist ausreichend Sauerstoff im Blut. Durch die passive Lungenbewegung während der Herzdruckmassage kommt es zu einem minimalen Beatmungseffekt“, erklärt Schunkert. So könne die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ohne Beatmung überbrückt werden.